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14.09.2017

Landgericht Berlin hält Vorschrift über Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin hält laut eines Beschlußes vom 14.09.2017 die Regelungen des § 556d BGB (Mietpreisbremse) für verfassungswidrig. Das Gericht sieht eine Ungleichbehandlung der Vermieter gegeben, die gegen Art. 3 GG verstößt.

[https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.632168.php]



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